Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 18 Sa 984/14

Tenor

Der Kläger ist der eingelegten Berufung verlustig, soweit sie sich gegen die Abweisung der Klage mit den Anträgen zu 1) und 4) richtet.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 22.05.2014 - 2 Ca 1372/13 - wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Abweisung der Klage mit dem Antrag zu 3) richtet.

Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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