Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 5 Ta 105/15

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 11.12.2014 gegen den Prozesskostenhilfe-Ablehnungsbeschluss des Arbeitsgerichts  Bielefeld vom 28.11.2014 – 1 Ca 1898/14 - wird zurückgewiesen.

Kosten werden für diesen Beschluss nicht erhoben.


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