Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 5 Ta 61/15

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Siegen vom 06.11.2014   AZ: 2 Ca 313/14   wird als unzulässig verworfen.


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