Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 14 Ta 252/15

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 9. März 2015 (1 Ca 687/13) aufgehoben.

Es verbleibt bei der durch Beschluss vom 5. Juli 2013 bewilligten Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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