Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 Sa 1354/17

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 15.08.2017 – 4 Ca 226/17 – teilweise abgeändert und der Tenor zu den Ziffern 1.) - 4.) insgesamt wie folgt neu gefasst:

Das Versäumnisurteil vom 14.03.2017 wird aufgehoben.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen mit Ausnahme der durch die Säumnis der Beklagten veranlassten Kosten, die die Beklagte zu tragen hat.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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