Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 14 Ta 668/17

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 27. September 2017 (3 Ca 1228/17) wird als unzulässig verworfen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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