Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 14 Ta 118/18

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 9. Februar 2018 (1 Ca 751/17) aufgehoben.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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