Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 5 Ta 107/19

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 27.02.2019 gegen den Prozesskostenhilfe-Änderungsbeschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 24.01.2019 wird der Beschluss abgeändert.

Die Klägerin hat zukünftig monatliche Raten aus ihrem Einkommen in Höhe von 72,00 € zu zahlen.

Die Raten werden zur Zahlung fällig nach Zusendung eines Zahlungsplanes über die Rate von 72,00 € für die in Zukunft zu zahlenden Raten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin zur Hälfte.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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