Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Ta 461/20

Tenor

Auf die Beschwerden des Klägers vom 27. Juli 2020 und der Beklagten vom 29. Juli 2020 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 23. Juli 2020 – 5 Ca 753/20 abgeändert. Der Verfahrens- und Vergleichswert wird auf 16.208,30 € festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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