Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden.
ZPO § 258 Klage auf wiederkehrende Leistungen
Zivilprozessordnung
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.