Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 5 Ta 299/23

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 14.01.2023

gegen den Prozesskostenhilfe-Aufhebungsbeschluss des Arbeitsgerichts Münster – 3 Ca 709/20 - wird der Beschluss aufgehoben.

Der Beschluss vom 10.08.2020 —3 Ca 709/20 - wird dahingehend abgeändert, dass der Kläger im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe nunmehr aus dem Einkommen monatliche Raten von 170,00 € zu zahlen hat.

Der Zahlungsbeginn wird vom Arbeitsgericht festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht kostenfrei.


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