Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 12 Sa 872/92

Tenor

1) Auf die Berufung des Klägers wird das am 01.07.1992 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln - 3 Ca 1441/92 - teilweise abgeändert .

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Es wird festgestellt, daß der Kläger berechtigt ist, seine vertraglich geschuldete Arbeitskraft bei Fortzahlung der ihm geschuldeten tarifgemäßen Vergütung bis zur endgültigen Sanierung des Funkhauses

in Köln nach den

Asbest-Richtlinien oder Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes außerhalb des Funkhauses

in Köln zurückzuhalten.

2)       Die Kosten des 1. Rechtszugs trägtder Kläger zu 2/3, die Beklagte zu1/3. Die Kosten des Berufungsver-fahrens und der Revision tragen dieParteien jeweils zur Hälfte.

3)       Die Revision wird für die Beklagtezugelassen.


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