Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 (8) Sa 160/05

Tenor

Die Berufungen des Beklagten gegen die Urteile des Arbeitsgerichts Köln vom 18.11.2004 in Sachen 15 Ca 6752/04, vom 18.11.2004 in Sachen 15 (21) Ca 7201/04 und vom 13.10.2004 in Sachen 12 Ca 6696/04 werden zurückgewiesen, und zwar

in Sachen 15 Ca 6752/04 mit der Maßgabe dass es in Ziff. 1 des Urteilstenors statt “54,12 €“ heißen muss: 54.- €;

in Sachen 15 (21) Ca 7201/04 mit der Maßgabe,

dass der Beklagte an Stelle des bisherigen Urteilstenors zu Ziff. 2 verurteilt wird, an den Kläger weitere 221,13 € brutto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 12.05.2005 zu zahlen,

an den Kläger ab dem 01.05.2005 über die bislang gezahlten monatlichen Versorgungsbezüge in Höhe von 2.095,60 € hinaus weitere 24,57 € brutto monatlich, insgesamt also Versorgungsbezüge in Höhe von 2.120,17 € brutto monatlich zu zahlen und dass festgestellt wird, dass der Beklagte verpflichtet ist, auch künftig die Anpassung der Versorgungsbezüge des Klägers gemäß der Regelung in 6.2 der Betriebsvereinbarung zur Altersversorgung vom 25.06.1976 in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 06.01.1981 und vom 04.06.1993 durchzuführen;

und schließlich in Sachen 12 Ca 6696/04 mit der Maßgabe,

dass der Beklagte an Stelle des bisherigen Urteilstenors zu Ziff. 2 verurteilt wird, an den Kläger weitere 210,78 € brutto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 12.05.2005 zu zahlen,

an den Kläger ab dem 01.05.2005 über die bislang gezahlten Versorgungsbezüge in Höhe von 2.446,43 € brutto hinaus weitere 23,42 € brutto monatlich, insgesamt also Versorgungsbezüge in Höhe von 2.469,85 € brutto monatlich zu zahlen,

und dass festgestellt wird, dass der Beklagte verpflichtet ist, auch künftig die Anpassung der Versorgungsbezüge des Klägers gemäß der Regelung in 6.2 der Betriebsvereinbarung zur Altersversorgung vom 25.06.1976 in der Fassung der Änderungsvereinbarungen vom 06.01.1981 und vom 04.06.1993 durchzuführen.

Die Kosten der Rechtsstreite werden dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.


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