Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 3 Ta 86/06

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 09.12.2005

5 Ca 10896/05 – abgeändert und der beschrittene Rechtsweg zum Arbeitsgericht für zulässig erklärt.

Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Der Beschwerdewert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.


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