Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 24/08

Tenor

1. Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 7. Dezember 2007

- 10 Ca 2455/07 – aufgehoben.

2. Das Prozesskostenhilfegesuch wird zur erneuten Entscheidung an das Arbeitsgericht Köln zurückverwiesen.


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