Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 126/08

Tenor

1. Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Zwangsgeldbeschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 4. April 2008 – 4 Ca 3736/07 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Beschwerdewert: EUR 2.000,00


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