Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 355/09

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 06.02.2009 in Sachen 5 Ca 2481/08 d abgeändert:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 09.06.2008 nicht aufgelöst worden ist.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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