Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 10 Ta 255/09

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 18.06.2009 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 08.07.2009 abgeändert und der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen für eröffnet erklärt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.

Streitwert: 500,00 €.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.