Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 6 Sa 1433/10

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.09.2010 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln

13 Ca 2870/10 – wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.


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