Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 147/11

Tenor

Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.12.2010 in Sachen

9 Ca 8510/10 abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Entschädigung in Höhe von 5.000,-- € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.08.2010 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger

75 % und der Beklagten 25 % auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.