Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 12 Ta 274/11

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 07.07.2011

- 3 Ca 1041/11 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.


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