Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 6 Ta 192/14

Tenor

1.              Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 02.04.2014– 20 Ca 10153/13 – wird zurückgewiesen.

2.              Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3.              Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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