Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 Ta 202/15

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird unter Zurückweisung im Übrigen der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 06.03.2015 teilweise abgeändert und der Klägerin für die erste Instanz Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt H , Hö 12, K , bewilligt.

Die Bewilligung erfolgt mit der Maßgabe, dass die Klägerin bei einem einzusetzenden Einkommen von 77,-- € eine monatliche Rate von 30,-- € zu zahlen hat.


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