Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 Sa 400/15

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.09.2010 – 7 Ca 11592/09 – unter Zurückweisung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

  • 1. Es wird festgestellt, dass der Kläger über den 01.09.2009 hinaus einen Anspruch auf monatliche Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung in Höhe von 753,13 € hat.

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 375,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.12.2009 zu zahlen.

  • 3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.633,97 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.10.2015 zu zahlen.

  • 4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • 5. Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.