Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 793/17

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.08.2017 in Sachen19 Ca 2264/17 wird zurückgewiesen.

Auf den Auflösungsantrag der Beklagten hin wird das Arbeitsverhältnis der Parteien mit Wirkung zum 31.07.2017 aufgelöst. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Abfindung in Höhe von 50.000,00 €  zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz haben der Kläger 1/3 und  die Beklagte 2/3 zu tragen. Die Kosten der Berufungsinstanz tragen die  Parteien je zur Hälfte.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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