Teilurteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 562/17

Tenor

Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.05.2017 in Sachen 1 Ca 6649/16 abgeändert:

Die Beklagte wird im Wege der Stufenklage verurteilt, dem Kläger Auskunft zu erteilen,

a)      über den Grad der Zielerreichung der Konzernziele der Beklagten, den Grad der Zielerreichung der von der Beklagten für ihre Konzernunternehmen festgelegten Unternehmensziele und über den Grad der Zielerreichung der von den Konzernunternehmen der Beklagten erreichten weiteren Ziele, jeweils für das Geschäftsjahr 2015 (01.01.2015 bis 31.12.2015) gemäß Ziffer III Absatz 1 der Konzernbetriebsvereinbarung zur erfolgsabhängigen Jahreszahlung vom 23.01.2013

und

b)      über die Berechnung des Anspruchs des Klägers auf Zahlung der erfolgsabhängigen Jahreszahlung für das Geschäftsjahr 2015 (01.01.2015 bis 31.12.2015) auf der Grundlage der nach Buchstabe a) erteilten Auskünfte.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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