Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 57/20

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen bejahenden Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 19.12.2019 – 1 Ca 2098/19 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.


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