Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 123/24

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten ablehnenden Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 14.06.2024 – 1 Ca 2798/23 – wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.


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