Urteil vom Landgericht Aachen - 12 O 59/02

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist für den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.


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