Beschluss vom Landgericht Aachen - 33i StVK 513/13

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Streitwert wird auf 800,00 Euro festgesetzt.


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