Schlussurteil vom Landgericht Aachen - 1 O 277/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin weitere 9.590,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 15.864,13 € seit dem 06.06.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


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