Beschluss vom Landgericht Arnsberg - 5 T 238/21

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 10.09.2021 wird der Beschluss des Amtsgerichts Schmallenberg vom 13.07.2021 (2 XVII 19/02) dahingehend abgeändert, dass die aus der Landeskasse an die die Betreuerin L zu zahlende Vergütung für den Zeitraum 01.04.2021 bis 30.06.2021 auf 513,00 EUR festgesetzt wird.

Die Gerichtskosten des Verfahrens werden der Staatskasse auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Beschwerdewert: 207,00 EUR


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