Beschluss vom Landgericht Arnsberg - I-5 O 27/17

Tenor

Die Kostenfestsetzungsbeschlüsse Nr. I. und Nr. II. der Rechtspflegerin vom 24.03.2025, abgeändert mit Beschlüssen I. und II. vom 28.04.2025, werden auf die Erinnerungen der Klägerinnen dahingehend abgeändert, dass eine Verzinsung erst ab dem 15.04.2025 stattfindet.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


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