Urteil vom Landgericht Bielefeld - 20 S 42/00

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.02.2000 verkündete Urteil des Amtsgerichts Herford abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.


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