Urteil vom Landgericht Bielefeld - 21 S 211/05

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20. Juli 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bielefeld unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert.

Die Beklagte bleibt verurteilt, an die Klägerin 183,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. April 2005 zu zahlen

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 78 % und die Beklagte zu 22 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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