Urteil vom Landgericht Bielefeld - 17 O 183/11

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Klägerin ein Masseanspruchim Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO in Höhe von 95.840,80 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem Betrag von € 8.710,80 seit dem 22.09.2010 sowie aus je weiteren€ 29.036,00 seit dem 15.10.2010, 15.11.2010 und 15.12.2010 zusteht.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 70 %, der Beklagte 30 % zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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