Urteil vom Landgericht Bielefeld - 011 Ns-16 Js 279/11-11/13

Tenor

Auf die Berufung wird unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels das angefochtene Urteil im Strafausspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte zu einer Geldstrafe von

                                90 Tagessätzen zu je 20,00 €

verurteilt wird.

Der Angeklagte trägt die Kosten der Berufung sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger in der Berufungsinstanz.


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