Beschluss vom Landgericht Bielefeld - 23 T 725/17

Tenor

Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen im Antrags- und Beschwerdeverfahren werden dem Beteiligten zu 2) auferlegt. Gerichtskosten werden in beiden Verfahren nicht erhoben.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,- € festgesetzt.


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