Urteil vom Landgericht Bielefeld - 21 S 58/22

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.06.2022 verkündete Urteil des Amtsgerichts Herford abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 126,04 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.10.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 80% und die Beklagte zu 20%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).


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