Urteil vom Landgericht Bielefeld - 8 O 184/22

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche zukünftigen materiellen und immateriellen Ersatzansprüche zu jeweils 2/3 zu ersetzen, die aus Anlass des Unfalls vom 24.04.2022 in Bielefeld, Hoberge-Uerentrup entstehen, soweit sie nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind bzw. übergehen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 85% und die Beklagten als Gesamtschuldner 15%.

Das Urteil ist für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird zudem nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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