Beschluss vom Landgericht Bielefeld - 10 Qs 232/25

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld vom 11. Juni 2025 wird aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Beschuldigten trägt die Staatskasse.


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