Urteil vom Landgericht Bochum - I - 5 S 149/08

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 17.06.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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