Urteil vom Landgericht Bochum - I-9 S 174/08

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 30.10.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bochum wird zurückgewiesen

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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