Beschluss vom Landgericht Bochum - I-11 T 29/14

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts Recklinghausen vom 06.03.2014 wird zurückgewiesen.

Die Antragssteller tragen die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


Gründe

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