Urteil vom Landgericht Bochum - I-2 O 235/17

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 27.740,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.08.2017 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Pkw X 2.0 TDI, Fahrgestell-Nr. ###, und die Klägerin von der Gebührenforderung der Rechtsanwälte N und N in Höhe von 1.358,86 Euro freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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