Beschluss vom Landgericht Bochum - 7 T 222/22

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird festgestellt, dass der Vollzug der durch den Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 19.11.2021 (15 XIV.B 82/21) angeordneten Haft den Betroffenen im Zeitraum vom 03.12.2021 bis zum 15.12.2021 in seinen Rechten verletzt hat.

Von der Erhebung von Gerichtskosten und Dolmetscherkosten für das Verfahren erster und zweiter Instanz wird abgesehen.

Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Beteiligten zu 2) werden der Beteiligten zu 3) auferlegt.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3000,00 Euro festgesetzt.


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