Urteil vom Landgericht Bochum - I-12 O 49/24

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 374,50 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.09.2024 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteils ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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