Urteil vom Landgericht Bonn - 7 O 429/10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

 

Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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