Beschluss vom Landgericht Bonn - 6 OH 7/14

Tenor

Die Kostenrechnung des Notars M2 aus S vom 17.06.2014 – Rechnungs-Nr.: $####### – wird aufgehoben.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Die außergerichtlichen Kosten der Antragsstellerin werden der Staatskasse auferlegt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen