Urteil vom Landgericht Bonn - 4 O 133/17

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.185,42 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz für den Zeitraum vom 01.04.2014 bis zum 04.04.2017 sowie seit dem 01.11.2017 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Dieses Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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